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Parkinson-Kongress: Kiel, Deutschland • 10 – 12 März 2011

Anmeldung

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das beigefügte Anmeldeformular und senden Sie dieses bis zum 15. Januar 2011 an die Kongressorganisation. Nach diesem Datum eingehende Anmeldungen und Zahlungen werden zum erhöhten Tarif angenommen.
Eine Anmeldung über das Internet ist hier möglich

Teilnahmegebühren

Anmeldung und Zahlung
bis 15.1.2011ab 16.1.2011
Mitglieder140,00 €170,00 €
Nicht-Mitglieder170,00 €195,00 €
Studenten*, PJ*0,00 €0,00 €
Tageskarten90,00 €95,00 €
Morgenseminare, Teaching-Courses, Fortbildungsseminare und Parkinson-Akademie**20,00 €20,00 €

* Nachweis bei Anmeldung erforderlich
** Sämtliche Kurse und Seminare können nur in Verbindung mit der Kongressgebühr oder Tageskarte gebucht werden

Die Anmeldung vor dem Kongress erspart Ihnen unnötiges Warten bei der Neueinschreibung vor Ort. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmegebühr zum reduzierten Tarif nur beansprucht werden kann, wenn Anmeldung und Zahlung bis zum oben genannten Datum eingegangen sind.

Die Veranstaltungen der DPV im Steigenberger Hotel am Donnerstag und Freitag sind kostenlos.

Die Industrieausstellung steht alleine den wissenschaftlichen Teilnehmern des Kongresses zur Verfügung.

Überweisung der Gebühren

Die Teilnahmegebühren sind auf das Konto Nr. 275 995 919 der Deutschen Bank in Weil am Rhein (BLZ 683 700 24), zu überweisen oder mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard, AMERICAN EXPRESS) zu begleichen. Ebenfalls sind Lastschriften möglich (nur von einem deutschen Konto).

Bestätigung

Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Alle bestellten Teilnahmekarten (Teilnahmebescheinigung, Festabend) erhalten Sie mit Ihrer Kongresstasche im Tagungsbüro.

Abmeldung/Rückerstattung

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 31. Januar 2011 wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Gesamtbetrages erhoben. Nach dem 31. Januar 2011 kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.

Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass sie dem Veranstalter gegenüber keine Schadensersatzansprüche stellen können, wenn die Durchführung des Kongresses durch unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder allgemein durch höhere Gewalt erschwert oder verhindert wird, oder wenn durch Absagen von Referenten usw. Programmänderungen erforderlich werden.